Anwalt Medizinrecht Schrittmacher Kaiserslautern

:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA FEHLERHAFTER HERZSCHRITTMACHER ::

Marler Zeitung von Mittwoch, den 24. September 2008 – Fehlerhafter Herzschrittmacher -

Herzschrittmacher piept an der Kaufhaustür
Krankenhaus muss 69-jähriger Rentnerin 10 000 Euro  zahlen

Marl/Essen: "Moment mal, zeigen Sie mir mal ihre Tasche", sagt der Kaufhaus-Detektiv. Ursula S. (Name geändert) kann diesen Satz schon lange nicht mehr hören. Die Rentnerin (69) schämt sich, wie eine Gaunerin behandelt zu werden.

Weil ihr Herzschrittmacher nicht richtig sitzt (die Marler Zeitung berichtete), löst die Marlerin an der Eingangstür  im Kaufhaus immer wieder den Signalton aus. "Ich schäme mich, wenn das passiert", sagt die Rentnerin, die sich zudem körperlich und auch seelisch nicht gut fühlt. Der Herzschrittmacher wurde Ursula S. im September 2005 in einem Marler Krankenhaus eingesetzt. Eigentlich sollte es der Patientin danach wieder gut gehen. Doch der Herzschrittmacher funktionierte nicht richtig.
Ursula S. wurde anschließend noch drei weitere Male unter Vollnarkose operiert – ohne Erfolg. Eine Besserung ihres Zustandes trat nicht ein. Einen vierten, von den Ärzten angeratenen Eingriff hat sie abgelehnt. Nach drei fehlgeschlagenen Operationen fühlte sie sich dazu weder körperlich noch seelisch in der Lage. Die Rentnerin hat das Marler Krankenhaus auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Konkret ging es um 25 000 Euro Schmerzensgeld und die Übernahme von Haushaltsführungskosten und möglichen Folgeschäden, ebenfalls in fünfstelliger Höhe. Patientenanwalt Stefan Hermann: "Der Schrittmacher meiner Mandantin, der inzwischen eingewachsen ist und nicht mehr entfernt werden kann, wurde fehlerhaft eingesetzt." Dies bestätigte auch ein Herz-Spezialist aus dem Herz-Zentrum Bad-Oeynhausen. Lebensgefahr sei durch den Fehler zwar nicht gegeben, doch komme es möglicherweise bei der Klägerin langfristig zu einer Fehlfunktion des Herzmuskels, stellte der Sachverständige in der Güteverhandlung vor der 1. Zivilkammer des Landgerichtes Essen fest. Um das Verfahren zu verkürzen, regten die Essener Richter einen Vergleich an, dem beide Parteien zugestimmt haben: Ursula S. erhält von dem Krankenhaus 10 000 Euro. Die fließen netto, da die Kosten des Rechtsstreit, die die Klägerin zahlen muss, von ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Rechtsanwalt Hermann: "Der Vergleich wurde nicht widerrufen und ist bereits rechtskräftig."

Bild-Zeitung, Donnerstag, den 14.05.2008 -Fehlerhafter Herzschrittmacher-

"Mein Herzschrittmacher macht mich zur ALARM-OMA"

Im Kaufhaus macht es in den Kontrollen immer "Piep"

Marl. Piep, piep, piep - ich bin kein Ladendieb... Liest sich lustig, ist aber ein Alptraum für die "Alarm-Oma". Weil ihr Herzschrittmacher nicht richtig sitzt, löst sie im Kaufhaus immer den Signalton an den Kontrollen aus - und wird dann behandelt wie eine Gaunerin. Rentnerin Ilona L. (69) schämt sich, leidet sehr, wenn`s piept. Im September 2005 wurde sie in einer Marler Klinik am Bein operiert. Während des Eingriffs kam es zum Herzstillstand. Sie wurde gerettet, bekam einen Schrittmacher verpasst. Eigentlich sollte damit alles wieder gut werden...

Doch die Mini-Maschine funktioniert nie richtig. Ärztepfusch? Drei weitere Operationen unter Vollnarkose brachten ebenfalls keine Besserung. Jetzt verklagt sie das Krankenhaus auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, rund 125000 Euro. Sie zu BILD: " Ich habe keine Lebensqualität mehr, gehe kaum noch vor die Tür. Wenn ich den Alarm auslöse, werden fast immer meine Taschen nach Diebesgut durchsucht. Ich bin durch die Hölle gegangen, kann nichts mehr machen."

Sie hat Angstzustände, vermeidet Einkäufe in der Stadt. Und der Herzschrittmacher ist verwachsen, kann nicht mehr entfernt werden. Ilona L. kämpft mit Schlafstörungen, ist sogar in psychologischer Behandlung.

Ihr Patientenanwalt Stefan Hermann (42, Marl) sagt: "Ein Gutachten gibt uns Recht. Wenn der Herzschrittmacher richtig funktionieren würde, wären ihr die schlimmen Folgen erspart geblieben."

Marler Zeitung, Dienstag, den 22.04.2008 - Fehlerhafter Herzschrittmacher -

"ZEIGEN SIE MIR MAL IHRE TASCHE!"
 
Probleme mit dem Herzschrittmacher/69-jährige Rentnerin verklagt Krankenhaus auf Schmerzensgeld
 
Marl. Einkaufen geht Ursula S. (Name geändert) schon lange nicht mehr. Sie meidet größere Kaufhäuser. Zu oft ist sie am Eingang schon als Diebin verdächtigt worden – weil ihr Herzschrittmacher Alarm ausgelöst hat.
 
„Moment mal, kommen Sie mal her und zeigen Sie mir Ihre Tasche.“ Ursula S. ist es leid, diesen Satz zu hören. Sie schämt sich , wenn die Detektive sie vor den Augen der anderen anwesenden Kunden zur Rede stellen. Da tröstet es sie auch nicht, dass sie nach Vorlage ihres Herzschrittmacher-Ausweises gleich wieder von jedem Verdacht befreit ist. Für die 69-jährige Rentnerin ist dies noch das kleinere Übel. Viel mehr zu schaffen machen Ursula S. die ständigen Schmerzen, die sie hat, seitdem ihr die Ärzte den Schrittmacher eingesetzt haben – und zwar fehlerhaft, wie Patientenanwalt Stefan Hermann meint. Ob das zutrifft muss das Landgericht Essen entscheiden. Denn Ursula S. hat das Marler Krankenhaus, das ihr den Herzschrittmacher am 21. September 2005 eingesetzt hat, auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von knapp 100 000 Euro verklagt. Konkret geht es um 25 000 Euro Schmerzensgeld und die Übernahme von Haushaltsführungskosten, ebenfalls in fünfstelliger Höhe (monatlich 780 Euro).
Stefan Hermann: „Der Schrittmacher meiner Mandantin, der inzwischen eingewachsen ist und nicht mehr entfernt werden kann, wurde zu tief eingesetzt.“ Außerdem sei er zu groß. Ein kleiner Herzschrittmacher mit nur einer Sonde hätte ausgereicht, meint Hermann, der dem Krankenhaus neben dem Behandlungsfehler auch mangelnde Aufklärung vorwirft. Ursula S. wurde inzwischen schon dreimal operiert, ohne dass sich ihr Zustand gebessert hat. Im Gegenteil. „Mir geht es körperlich und seelisch sehr schlecht“, sagte die 69-Jährige. Der vom Landgericht Essen beauftragte Sachverständige komme zu Ergebnis, dass die von der Klägerin erhobenen Vorwürfe auf fehlerhafte ärztliche Behandlung zumindest „teilweise berechtigt“ sind, sagt Patientenanwalt Stefan Hermann. Er verweist auf das medizinische Gutachten von Prof. Dr. Reiner Körfer vom Herz- und Diabetes Zentrum NRW in Bad Oeynhausen. „Sollten sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen, wird am 27. August verhandelt.

WAZ vom 22.04.2008 - Fehlerhafter Herzschrittmacher

SCHRITTMACHER ALS BREMSKLOTZ

Marlerin klagt gegen Paracelsus Klinik, weil ihr ein ungeeignetes Gerät implantiert worden sei.
 
Marl. Wenn die Marlerin (70) durch ein Kaufhaus geht, ist Alarm angesagt: Ihr ausgeschalteter Herzschrittmacher ist die Ursache. Doch diese lästige Aufregung ist nur Begleiterscheinung eines offenbar mangelhaft eingebauten medizinischen Geräts. Derzeit wird nach einem finanziellen Ende des Problems gesucht: Es geht um fast 100 0000 Euro, die die Paracelsus Klinik zahlen soll.
Der Einbau des Schrittmachers im Herbst 2005 stand unter keinem guten Sten. Einen Tag nach der OP hatte die Patientin Schmerzen, am darauf folgenden wurde die Sonde ausgetauscht. Im Februar 2006 wurde im Marien-Hospital die Verlegung des Geräts erwogen und im Mai wurde sie erneut in der Paracelsus-Klinik operiert. Wieder stellten sich die Probleme ein, wieder wurde die Sonde stillgelegt.
Die Patientin wartet nun auf die nächste OP. Mittlerweile hat sie sich im Halterner Sixtus-Hospital untersuchen lassen, um die Ursache des Problems zu finden. Das Gerät war zu groß, ungeeignet und falsch eingesetzt, wirft Patientenanwalt Stefan Hermann (Marl) der Paracelsus Klinik vor. Die Vorwürfe seien „teilweise berechtigt“, so ein Gutachter vor dem Landgericht Essen. Die Patientin fordert nun ein Schmerzensgeld sowie Haushaltsführungskosten von insgesamt knapp 100 000 Euro. In alarmgesicherte Geschäfte mag sie nicht mehr gehen: Die ständigen Durchsuchungen sind ihr unerträglich.